Im Rentenalter im Hausdienst erwerbstätig
Wer im Rentenalter in einem Privathaushalt beschäftigt ist, profitiert vom selben Freibetrag: Beitragspflichtig ist nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag von CHF 1'400.00 im Monat oder CHF 16'800.00 im Jahr übersteigt. Dies obwohl im Privathaushalt mit Ausnahme von sogenannten Sackgeldjobs jedes Erwerbseinkommen beitragspflichtig ist.